Das Bliestal
Foto: SW
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Seit 2007 besitzt der Bliesgau die landesrechtliche Anerkennung als Biosphärenreservat und ist seit dem 26.05.2009 von der UNESCO als solches anerkannt.
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz müssen Biosphärenreservate folgende Kriterien erfüllen:
Biosphärenreservate sind nach § 25 BNatSchG
"einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
- großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
- in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
- vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
- beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von den Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen."
Weitere Informationen zum Biosphärenreservat Bliesgau finden Sie hier:
Nähere Informationen zu den Bliestal-Gemeinden finden Sie unter: