Erneuerbare Energien-Gesetz

Für die Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen sind

folgende Punkte zu beachten:

 

Kann eine Inbetriebnahme nicht zu dem gewünschten Termin stattfinden, so ist eine Errichterbestätigung (VEW-Saar) auszufüllen. Bitte beachten Sie auch, dass das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung beim Anschluss einer Erzeugungsanlage vorliegen muss. 

Die Umsetzung des Einspeisemanagements muss mit einer separaten Errichterbestätigung nachgewiesen werde.

Wichtige Mitteilung für zukünftige Betreiber von PV-Anlagen:

Sehr geehrte Antragsteller,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anträge zur Inbetriebnahme für PV-Anlagen (Zähler setzen) mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Termin bei der Stadtwerke Saarbrücken AG vorliegen müssen.

Darüber hinaus möchten wir Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass zukünftige PV-Anlagenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Saarbrücken AG den benötigten Liefer- und Einspeisezähler sowie den benötigten Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger bei der Firma co.met GmbH unter folgenden Kontaktadressen bestellen können:

Die jeweils aktuellen Preise erhalten Sie unter den oben genannten Kontaktdaten.

Ausführliche Informationen zu Einbauverpflichtung und Betrieb des Tonfrequenz-Rundsteuerempfängers bei PV-Anlagen entnehmen Sie bitte dem Dokument Technische Mindestanforderung zur Umsetzung des Einspeisemanagements im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Saarbrücken AG gemäß §6 des aktuellen EEG.

Bitte beachten Sie den seit dem 01.04.2012 neu definierten Inbetriebnahmebegriff.
§ 3 Nr. 5 EEG 2012 (ab 04/2012) lautet nunmehr:
„Inbetriebnahme“ (ist) die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage, unabhängig davon, ob der Generator mit erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme.