Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - wichtige Informationen zur Novelle des §14a

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Die Zahl der Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen sowie Photovoltaik (PV) und Batteriespeichersysteme wird aufgrund der Ziele der Energiewende weiter ansteigen. Diese Anlagen werden das Netz stärker belasten als herkömmliche Verbraucher (z.B. Waschmaschine). Um die Netzstabilität sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ab dem 1. Januar 2024 festgelegt. Die Beschlüsse zum Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes – kurz EnWG – zielen darauf ab, steuerbare Verbrauchseinrichtungen sicher und zügig in das Stromnetz zu integrieren. Das neue Gesetz schafft die nötigen Voraussetzungen, damit Verteilnetzbetreiber die Netze jederzeit bedarfsgerecht und netzorientiert steuern können. So können die Stadtwerke Saarbrücken Netz als Netzbetreiber rechtzeitig auf mögliche Überlastungen reagieren und die zuverlässige Versorgung mit Strom sicherstellen.

Die Regelung sieht aber auch vor, dass der Anschluss von Verbrauchseinrichtungen nicht mehr verweigert werden und vereinfacht und beschleunigt wird. Die Nutzer profitieren gleichzeitig von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug müssen die Betreiber solcher Anlagen die netzorientierte Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei hoher Netzbelastung akzeptieren. 

§14a EnWG (Quelle Gesetze im Internet)

  • Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen und wann sind diese steuerungspflichtig?
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    • Private Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge bzw. Wallboxen
    • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
    • Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
    • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

    Diese Verbrauchseinrichtungen sind steuerpflichtig bei:

    • Inbetriebnahme ab dem 1.1.2024
    • Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW 
  • Was bedeutet Steuerung durch den Netzbetreiber?
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    Der Netzbetreiber hat das Recht und die technische Möglichkeit, mittels eingebauter Mess- und Steuertechnik (intelligentes Messsystem und Steuerbox/Energiemanagementsystem) die netzwirksame Leistung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung oder des Netzanschlusses vorübergehend zu begrenzen („dimmen“). Die Begrenzung wird immer vorübergehend sein und nur in Fällen, in denen eine Überlastung des Netzes droht. Dabei wird immer eine Mindestleistung von 4,2 kW für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen garantiert. So ist garantiert, dass Wärmepumpen sowie Klimaanlagen im Normalbetrieb ohne Zusatzheizung weiter betrieben werden und der Mindestladestrom für ein 3-phasiges Laden von Elektrofahrzeugen zur Verfügung steht. Der normale Haushaltsverbrauch (Beispiele für Stromverbraucher: Trockner, Waschmaschine, Herd) ist von dieser Regelung nicht betroffen.

  • Welche Arten der Steuerungen gibt es?
    • Direktsteuerung

    Die steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) wird mittels Steuerbox direkt angesteuert. Die Leis­tung wird im Fall des Steuerbefehls je SteuVE auf 4,2 kW reduziert.

    • Energiemanagementsystem

    Der Steuerbefehl zur Leistungsreduzierung wird an das Energiemanagementsystem (EMS) gesendet. Das EMS reduziert dann die Leistung der SteuVE bis hin zur Mindestleistung auf 4,2 kW. Bei mehreren angeschlossenen SteuVE hinter dem EMS kann dieses zudem die Mindestleistungen intelligenter und bedarfsgerechter zwischen den Verbrauchern verteilen.

  • Was sind „reduzierte Netzentgelte“?

    Netzentgelte decken die Kosten, die Verteilernetzbetreiber für Investitionen, Betrieb und Instandhaltung ihrer Netze entstehen. Sie werden vom Stromlieferanten gezahlt und gehen in die Verbrauchsrechnung des Kunden ein.

    Betreiber einer SteuVE erhalten eine Reduktion des für sie maßgeblichen Netzentgeltes in Form einer pauschalen Gutschrift oder eines Rabattes auf den Arbeitspreis. Drei Optionen stehen zur Wahl:

    • Modul 1 (Standardmodul):
      • Netzbetreiberindividueller pauschaler Abschlag pro Jahr
      • Pauschaler Abschlag = 80 € + Stabilitätsprämie
      • Ein gemeinsamer Zähler für Haushalt und SteuVE

     

    • Modul 2 (Alternativmodul):
      • Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 %
      • Separater Zähler pro SteuVE

     

    • Modul 3 (Anreizmodul):
      • Ab 01.01.2025
      • Zeitvariables Netzentgelt mit 3 Tarifstufen
      • Nur in Kombination mit Modul 1 möglich

    Standardmäßig kommt Modul 1 zur Anwendung. Auf Wunsch des Anlagenbetreibers kann aktuell alternativ Modul 2 gewählt werden.

    Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt über den Lieferanten und ist von diesem gesondert auszuweisen.

  • Für wen gilt die Neuregelung des § 14a EnWG?
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    Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von SteuVE mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2024. Falls bereits vor dem Jahreswechsel beispielsweise eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne Steuerung betreiben, bleibt alles wie gehabt. Diese Betreiber müssen nicht aktiv werden.

  • Wie melde ich meine steuerbare Verbrauchseinrichtung an?

    Melden Sie uns die SteuVE vorzugsweise über unser Netzanschlussportal. Das Portal erreichen Sie über:

    Netzanschlussportal.

    Dort werden Sie durch die einzelnen Punkte der Anmeldung geführt.

    Alternativ können Sie uns eine E-Mail an steuerbare.verbrauchseinrichtung@sw-sb.de möglichst mit dem Betreff „Anmeldung steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a“ und den nachfolgenden Informationen:

    • Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) an der die steuerbare Verbrauchseinrichtung verbaut ist
    • Betreiber
      • Name
      • Adresse
      • E-Mailadresse
      • Telefonnummer
    • Art der steuerbaren Verbrauchseinrichtung
      • Wärmepumpe
      • Stromspeicher
      • Klimaanlage
      • nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für E Fahrzeuge
    • Anzahl der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen pro Einrichtungsart
    • Zählernummer
    • Jeweilige Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung
    • Netzentgeltvariante:
      • Modul 1 (Standardmodul)
      • Modul 2 (Alternativmodul)
      • Modul 3 (Anreizmodul) (ab 01.01.2025)
    • Art der Steuerung
      • Direktansteuerung
      • Energiemanagementsystem
    • Daten zum Errichter
      • Firmennamen
      • Ansprechpartner
      • Emailadresse
      • Telefonnummer
  • Wie können Sie uns bei Rückfragen erreichen?

    Bei Rückfragen lassen Sie uns bitte eine Mail an hausanschluss@sw-sb.de zukommen.

Häufig gestellte Fragen

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