Unbefugte Ausbauten von Zählern

Wichtige Hinweise für Kundinnen und Kunden

In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass Zähler durch Privatpersonen oder nicht autorisierte Firmen ausgebaut werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Ausbau eines Zählers grundsätzlich nur durch Fachpersonal der Stadtwerke Saarbrücken oder durch Fachunternehmen aus einem Installateurverzeichnis, wie der VEW Saar (VEWSaar e.V.: Installateurverzeichnisse), erfolgen darf. 

Diese Zähler sind Bestandteil des öffentlichen Versorgungsnetzes und unterliegen strengen sicherheitstechnischen sowie rechtlichen Vorgaben. Ein unsachgemäßer oder unbefugter Ausbau kann, neben Gefährdungen von Personen und Schäden an Gebäuden und Inventar, erhebliche Risiken mit sich bringen, darunter:

Für Gaszähler Für Wasserzähler Für Fernwärmezähler Für Stromzähler
Gasaustritt Beeinträchtigung der Trinkwasserhygiene durch Verunreinigung Austritt von heißem Heizwasser

Stromschlaggefahr

Lichtbogenbildung
Explosionsgefahr Unkontrollierter Wasseraustritt Verbrühungsgefahr Brand- und Kurzschlussgefahr
Schäden an der Gasinstallation und angeschlossenen Geräten Schäden an der Trinkwasserinstallation und angeschlossenen Geräten Schäden an der Heizungs- und Fernwärmeanlage Schäden an der elektrischen Anlage und angeschlossenen Geräten

Darüber hinaus kann ein unbefugter Eingriff in das Versorgungssystem zur Sperrung der Anlage führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Bitte beachten Sie daher:

  • Nehmen Sie niemals eigenständig Eingriffe an Ihrer Versorgungsinstallation vor. 
  • Beauftragen Sie den Ausbau eines Zählers, je nach Vorgabe, ausschließlich über die Stadtwerke Saarbrücken oder ein zugelassenes Fachunternehmen. Siehe Anträge Hausanschlüsse und Inbetriebsetzungen der Stadtwerke Saarbrücken oder VEW Portal.
  • Vor Beginn der Arbeiten muss das beauftragte Unternehmen die Stadtwerke Saarbrücken über Art und Umfang der geplanten Maßnahmen informieren und sicherstellen, dass die Versorgung gewährleistet ist.
  • Im Zweifelsfall wenden Sie sich an unseren Kundenservice – wir beraten Sie gerne. Siehe Ansprechpartner im Saarbrücker Stadtwerke-Konzern.
  • Bei Fragen zu Fachunternehmen können Sie sich zudem an die Handwerkskammer des Saarlandes oder die jeweilige Landesinnung wenden.

Unser Ziel ist es, die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Wasser- und Energieversorgung für alle Kundinnen und Kunden jederzeit zu gewährleisten. Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie entscheidend dazu bei.

Verweise:
§ 13 NDAV, § 13a NDAV, DVGW G 600
§ 10-17 AVBWasserV, DIN EN 806-1 Kapitel 4, DIN EN 806-5 Kapitel 10
§ 10-15 AVBFernwärmeV
§ 12-15 NAV, §24 NAV
MsbG