Zähler

Europäische Messgeräterichtlinie (MID) für Wasserzähler

B. Wylezich/Fotolia

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Die Saarbrücker Stadtwerke haben ihr gesamtes Messwesen an die co.met GmbH ausgelagert. Mit diesem Schritt ist es den Stadtwerken gelungen, in Zeiten zunehmender Konkurrenz Kosten in erheblichem Umfang zu senken und sich ihren Kernkompetenzen zu widmen.

Derzeit verwaltet co.met im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages für die Saarbrücker Stadtwerke einen Zählerbestand von rund 230.000 Zählern für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme.

Neue Kennzeichnung von Wasserzählern seit 2015

Europäische Messgeräterichtlinie (MID) für Wasserzähler

Der Einbau von Wasserzählern unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Wasserzähler müssen der aktuellen Europäischen Messgeräterichtlinie "MID" (MID = Measurement Instruments Directive) entsprechen (europaweit einheitlich geregelt).

Gemäß der MID haben sich die Bezeichnungen der Zählergrößen geändert:

Bisher Qn 2,5 wurde zu Q3 = 4
Bisher Qn 6 wurde zu Q3 = 10
Bisher Qn 10 wurde zu Q3 = 16
Bisher Qn 15 wurde zu Q3 = 25
Bisher Qn 25 wurde zu Q3 = 40

Bezeichnung der Klasse:

  • Bisher Klasse A wurde zu "R 40"
  • Bisher Klasse B wurde zu "R 80"