Grundsätzliche Festlegungen und Mindestanforderungen für die Beauftragung von Fremdfirmen

Im Managementsystem unseres Unternehmens hat der SW-Konzern ein Verfahren implementiert, welches die Abläufe bei der Fremdfirmenbeauftragung klar regelt. Hierzu existieren zwei mit geltende Dokumente, die hier zum Donwload bereitstehen:
1. Grundsätzliche Festlegungen und Mindestanforderungen
2. Einweisungsurkunde beim Einsatz von Vertragsfirmen


Jeder Auftragnehmer verpflichtet sich mit Annahme der Bestellung die o.g. Dokumente zur Kenntnis zu nehmen und die darin beschriebenen Auflagen/Verhaltensregeln einzuhalten.
Jeder Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ein verantwortlicher Mitarbeiter aus seinem Unternehmen vor Beginn der beauftragten Tätigkeiten mittels der Einweisungsurkunde eingewiesen wird. Hierbei besteht eine 'Holschuld' auf Seiten des Auftragnehmers.