Freitag, 9. Dezember 2016

Wasserpreis 2017 bei den Stadtwerken Saarbrücken: Verbrauchspreis bleibt unverändert, Grundpreise werden angepasst

Der Trinkwasserpreis setzt sich aus dem Verbrauchs- und Grundpreis zusammen. Der Verbrauchspreis bleibt für Kunden der Stadtwerke Saarbrücken weiterhin auf dem Stand des Jahres 2014 unverändert bei 1,97 Euro (netto) pro Kubikmeter. Lediglich die Grundpreise für die Wasserversorgung werden zum 1. Januar 2017 leicht angepasst.

Die Grundpreise sind nach Anschlussgrößen gestaffelt. Bei der gängigsten Größe (Qn 2,5) erhöht sich der Grundpreis ab 1.1.2017 um monatlich 1,40 Euro (netto) von 11,50 Euro auf 12,90 Euro.

Um die 180.000 Bürger der Landeshauptstadt Saarbrücken mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgen zu können, ist eine aufwändige Infrastruktur notwendig. Die Stadtwerke Saarbrücken unterhalten beispielsweise dafür ein weit verzweigtes Verteilnetz mit einer Länge von rund 850 Kilometern, zwei Wasserwerke mit 20 Brunnen sowie 21 Hochbehälter und sechs Pumpstationen.

Die Trinkwasserinfrastruktur muss ständig gewartet und auf dem neuesten Stand gehalten werden. „Einen Großteil der Kostensteigerungen konnten wir durch Einsparungen und Effizienzmaßnahmen kompensieren“, informiert Franz-Josef Johann, Vorstand der Stadtwerke Saarbrücken Netz. Eine leichte Anpassung der Grundpreise sei aber unvermeidbar.

Verbrauchspreis pro Kubikmeter (m³) ab 1.1.2017

 

unverändert seit 1.1.2014

 

netto

brutto (7% MwSt.)

Private Kunden

1,97 €

2,11 €

 

Grundpreise pro Monat und Anschluss
(abhängig von der Anschluss- bzw. Messeinrichtungsgröße)

 

ab 1.1.2017

Anschlussgröße

netto
 

brutto (7% MwSt.)

Qn 2,5

 12,90 €   

 13,80 €

Qn 6   

 23,25 €   

 24,88 €

Qn 10

 38,70 €   

 41,41 €

Qn 15

 51,60 €   

 55,21 €

Qn 40

129,00 €

138,03 €

Qn 60

193,50 €

207,05 €

Qn 150

387,00 €

441,09 €

 

Erläuterungen zu den Trinkwasserpreisen:

Verbrauchspreis: Der Verbrauchspreis wird für jeden abgenommenen Kubikmeter (= 1.000 Liter) berechnet.

Grundpreis: Der Grundpreis wird für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlagen (z.B. Brunnen, Wasserwerke, Pumpstationen, Wasserbehälter, Rohrleitungen), für die Messung, Ablesung und Abrechnung erhoben. Die Höhe ist abhängig von der Größe des Anschlusses bzw. der Bereitstellung der benötigten Wassermenge über die Messeinrichtung. Der Grundpreis wird an  jeder Messeinrichtung erhoben.