Großverbraucher
Großbatteriespeicher - Foto: Adobe Stock
Großbatteriespeicher - Foto: Adobe Stock
Großbatteriespeicher - Foto: Adobe Stock
Die Energie- und Wärmewende sowie die zunehmende Digitalisierung lassen die Kapazitätsnachfrage in unserem Stromnetz massiv steigen. Diese Entwicklungen stellen uns vor große Herausforderungen. Aufgrund des enormen Leistungsbedarfs können wir neue Netzanschlüsse aktuell leider nicht immer sofort oder im gewünschten Umfang bereitstellen. Das Verfahren zur Vergabe von Netzanschlusskapazität bei Großverbrauchern ab 1 MW wird daher ab sofort wie folgt ausgestaltet:
Die insgesamt noch verfügbare Netzkapazität wird zunächst im Rahmen des Planungsprozesses zum Netzausbauplan (NAP nach § 14d EnWG) ermittelt. Die Vergabe der begrenzten Netzkapazität der Spannungsebenen Hochspannung (HS), Umspannung Hochspannung auf Mittelspannung (HS/MS) und Mittelspannung (MS) wird durch eine Priorisierung von bestimmten Anschlusspetenten erfolgen.
Die Priorisierung für Neuanschlüsse ab 1 MW gliedert sich wie folgt:
- Anschlüsse zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge, Gefahrenabwehr und öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Anschlüsse zur öffentlichen Versorgung insb. mit Bezug zu Wärme- und Mobilitätslösungen im Kontext der Treibhausgasneutralität
- Anschlüsse von bestehenden und neuen Gewerbe- und Industriebetrieben insb. mit Bezug zur Dekarbonisierung
- Anschlüsse zur Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung
- Regelbare Erzeuger
- Statische Erzeuger
- Anschlüsse von Rechenzentren
- Anschlüsse von Großbatteriespeichern
- Co-Location
- Stand Alone - Netzdienlich
- Stand Alone - netzneutral
- Stand Alone – netzwirksam
- Anschlüsse für sonstige Vorhaben insb. ohne öffentlichen Nutzen
Leistungserhöhung bei bestehenden Netzanschlüssen
Bei bestehenden Netzanschlüssen wird für die Verfahrenszuordnung die kumulierte Leistung aus aktueller Anschlussleistung (vertraglich vereinbarte Leistung) und neu angefragter Anschlussleistung zugrunde gelegt. Erreicht oder überschreitet diese Summe den Schwellenwert von 1 MW, wird die neue Anfrage in das Verfahren einbezogen.
Bei mehreren Anfragen einer Priorisierungsgruppe findet eine diskriminierungsfreie Entscheidung unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens statt.
Antragsstellung:
Folgende Formulare und Dokumente müssen vollständig und unterzeichnet vorliegen, damit die Anfrage als vollständig angesehen und bearbeitet werden kann:
Antragstellung Bezugsanlage in der Mittelspannung
- E.1 Antragstellung gemäß VDE-AR-N 4110
- E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen gemäß VDE-AR-N 4110
- Lageplan mit Flurstücksbezeichnung und – kennzeichnung, Markierter Anlagen-Standort
- Ausgefülltes Formular „Zustimmung des Grundstückseigentümers“
- Ausgefülltes Formular „Vertragsdaten"
Antragstellung Bezugsanlage in der Hochspannung
- E.1 Antragstellung gemäß VDE-AR-N 4120
- E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen gemäß VDE-AR-N 4120
- Lageplan mit Flurstücksbezeichnung und – kennzeichnung, Markierter Anlagen-Standort
- Ausgefülltes Formular „Zustimmung des Grundstückseigentümers“
Ausgefülltes Formular „Vertragsdaten“
Unser Kontakt für Sie: Hausanschluss@sw-sb.de
Großbatteriespeicher
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Batteriespeicher größer 270 kW
Anfrage nach VDE-AR-N 4110:2023-09
- Ausgefülltes Formular „Antragstellung für Großbatteriespeicher“
- E.1 – Antragstellung
- E.2 – Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
- E.7 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung
- Lageplan mit Flurstückbezeichnung und -kennzeichnung
- Zustimmung aller Grundstückseigentümer (falls diese nicht identisch mit dem Anfragenden sind)
- ID-Nr. der Einheiten-Komponentenzertifikate aus dem ZEREZ (Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate).
-
Batteriespeicher größer 30 MW
Anfrage nach VDE-AR-N 4120:2018-11
- Ausgefülltes Formular „Antragstellung für Großbatteriespeicher“
- E.1 – Antragstellung
- E.2 – Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
- E.6 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Hochspannung
- Lageplan mit Flurstückbezeichnung und -kennzeichnung
- Zustimmung aller Grundstückseigentümer (falls diese nicht identisch mit dem Anfragenden sind)
- ID-Nr. der Einheiten-Komponentenzertifikate aus dem ZEREZ (Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate).