Elektromobilität

Netzanschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Die Elektromobilität wird im Zuge der Energie- und Verkehrswende in den kommenden Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen. Als städtischer Netzbetreiber besteht eine unserer Hauptaufgaben darin, das Stromnetz bestmöglich auf die zukünftigen Herausforderungen vorzubereiten. Da der Anschluss von Ladeinfrastruktur überwiegend im Verteilnetz, also der Nieder- und Mittelspannungsebene erfolgen wird, ist für eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ein leistungsstarkes und intelligentes Verteilnetz entscheidend.

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihre Ladeeinrichtung erfolgreich an das Netz der Stadtwerke Saarbrücken anzuschließen.

Anschluss an das Niederspannungsnetz

  • Was gilt es für die Installation von Ladeeinrichtungen (privat/öffentlich) zu beachten?
    • Grundsätzlich ist zur Installation Ihrer Ladeeinrichtung ein eingetragener Elektroinstallateur zu beauftragen. Bei der Installation sind die notwendigen normativen Vorgaben (u.a. VDE-AR-N 4100 und TAB Niederspannung) einzuhalten.
       
    • Wichtig ist zudem, dass die bestehende Hausanschlussleitung auseichend dimensioniert sein muss um den zusätzlichen Leistungsbedarf darstellen zu können. Die Stadtwerke Saarbrücken Netz übernehmen diese Überprüfung.
       
    • Des Weiteren muss auch die Elektroinstallation im Haus ausreichend dimensioniert sein um der zusätzlichen Dauerlast durch den Ladevorgang standzuhalten. Diese Überprüfung erfolgt durch Ihren Elektroinstallateur.
       
    • Der geeignete Netzverknüpfungspunkt für öffentliche Ladeeinrichtungen wird durch die Stadtwerke Saarbrücken Netz ermittelt und festgelegt. Grundlagen für die Ermittlung sind die Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes sowie die Wahl der netztechnisch und wirtschaftlich günstigsten Anschlussvariante.
       
    • Je nach Bauart der öffentlichen Ladeeinrichtung ist ein Übergabeschrank (z.B. Zähleranschlusssäule) zur Herstellung des Netzanschlusses notwendig. Zur Errichtung sind die entsprechende normativen Vorgaben nach VDE-AR-N 4100 sowie der Ergänzenden TAB Niederspannung einzuhalten.
       
    • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung von jeweils > 4,6 kVA sind dreiphasig im Drehstromsystem anzuschließen. Um bei einphasigem Laden eine Unsymmetrie > 4,6 kVA zu verhindern, muss die Leistung pro Außenleiter (Phase) auf 4,6 kVA oder der Strom pro Außenleiter (Phase) auf 20 A begrenzt werden.
      Dazu kommt eine Symmetrieeinrichtung (Unsymmetrie-Überwachung) zum Einsatz, welche auch Bestandteil der Ladeeinrichtung sein kann. Nähere Informationen dazu finden Sie im FNN-Hinweis Anforderungen für den symmetrischen Anschluss und Betrieb nach VDE-AR-N 4100 (siehe Weitere Informationen und Downloads).

    • Die Dimensionierung des Zählerplatzes ist normgerecht auszuführen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben zu Belastungs- und Bestückungsvarianten nach VDE-AR-N 4100 sowie der ergänzenden TAB Niederspannung einzuhalten. Soll für die Ladeeinrichtung ein separater Zähler installiert werden, so erfolgen die Aufforderung zur Zählermontage und Inbetriebsetzung über das VEWSaar-Portal.
       
    • Zunächst kann grundsätzlich auf den Einbau einer technischen Einrichtung zur Vorgabe der Wirkleistungsreduzierung gemäß Kap.10.6.4 der VDE-AR-N 4100 verzichtet werden. Es ist jedoch eine Datenverbindung zwischen der Ladeeinrichtung und dem Zählerplatz vorzubereiten.
       
    • Wird ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG gewünscht, wird im Gegenzug die netzdienliche Steuerung der Ladeeinrichtungen über eine Steuereinrichtung vertraglich vereinbart. Zudem muss die Ladeeinrichtung über einen separaten Zählerplatz mit eigener Messlokation verfügen.
       
    • Wir empfehlen grundsätzlich den Zählerplatz so vorzubereiten, dass eine Steuerung von Ladeeinrichtungen > 12 kVA mittels intelligentem Messsystem (iMSys) nachgerüstet werden kann. Die Stadtwerke Saarbrücken behalten sich vor aus netztechnischen Gründen die Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen zu veranlassen.
  • Wie kann ich mein Elektrofahrzeug zu Hause laden?
    • Um Ihr Elektrofahrzeug zu Hause zu laden empfehlen wir grundsätzlich die Installation einer geeigneten Ladesäule oder Wallbox. Vom Laden über die Haushaltübliche Steckdose wird abgeraten, da diese i.d.R. nicht für den Dauerbetrieb eines mehrstündigen Ladevorgangs ausgelegt sind.
       
    • Sollen mehrere Ladeeinrichtungen installiert werden, etwa in Mehrfamilienhäusern (Tiefgarage), empfehlen wir ein zusätzliches Energiemanagementsystem (EMS) um eine kostenintensive Überdimensionierung des Hausanschlusses zu vermeiden.
  • Wie werden Ladeeinrichtungen korrekt angemeldet?
    • Nach § 19 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ≤ 12 kVA gegenüber dem Netzbetreiber anzeigepflichtig. Ladeeinrichtungen > 12 kVA sind zudem genehmigungspflichtig.
       
    • Zunächst sind alle Ladeeinrichtungen über das Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, das im Downloadbereich zur Verfügung steht, anzuzeigen. Mit den Daten aus diesem Datenblatt wird bei den geplanten Ladeeinrichtungen > 12 kVA geprüft, ob im Netz ausreichend Kapazität vorhanden ist. Wenn das der Fall ist, erhält der Antragsteller ein Genehmigungsschreiben. Der Antragsteller einer Ladeeinrichtung ≤ 12 kVA erhält ein Bestätigungsschreiben für die Anzeige.
  • Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
    • Nach Erhalt des Bestätigungs- oder Genehmigungsschreibens kann die Ladeeinrichtung installiert werden.
       
    • Nach der Installation ist die fachgerechte Inbetriebsetzung über das Formular Inbetriebsetzungsformular für Ladeeinrichtungen mitzuteilen sowie ein Übersichtsschaltplan der Kundenanlage einzureichen.
       
    • Bei öffentlichen Ladeeinrichtungen ist darüber hinaus ein Lageplan zum Standort der Ladeeinrichtungen einzureichen.

Anschluss an das Mittel- und Hochspannungsnetz

Gemäß FNN-Hinweis Netzintegration Elektromobilität sind für Anschlüsse in der Mittelspannung (nach VDE-AR-N 4110) und in der Hochspannung (nach VDE-AR-N 4120) alle Anschlüsse, also auch Anschlüsse für Ladeinfrastruktur, schon in der Planungsphase vor Bestellung wesentlicher Komponenten mit dem Netzbetreiber abzustimmen.