Großbatteriespeicher
Großbatteriespeicher spielen eine entscheidende Rolle in der Energieversorgung. Diese Speicher ermöglichen es, überschüssige Energie, die zum Beispiel durch Windkraft oder Solarkraft erzeugt wurde, zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abzugeben. Hierdurch können sie, zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.
Großbatteriespeicher - Foto: Adobe Stock
Großbatteriespeicher - Foto: Adobe Stock
Großbatteriespeicher - Foto: Adobe Stock
| Keine Leitplanken zur Fahrweise | Leitplanken zur Fahrweise | |
| netzwirksam | netzneutral | netzidentisch |
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Unterscheidung von Batteriestromspeicher in Hinblick auf ihre Wirkung auf das Stromnetz
Netzwirksamer Batteriestromspeicher
Bei einer netzwirksamen Betriebsweise hat der Batteriestromspeicher die Möglichkeit, jederzeit und ohne Einschränkungen die vollständig vertraglich vereinbarte Anschlussleistung aus dem Stromnetz zu beziehen und in das Stromnetz einzuspeisen.
Bei Anschluss eines neuen netzwirksamen Batteriestromspeichers ist es erforderlich, das Stromnetz vorab zu verstärken oder auszubauen, falls die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen.
Netzneutraler Batteriestromspeicher
Die Option, einen netzneutralen Batteriestromspeicher anzuschließen, hängt vom jeweiligen Netzanschlusspunkt ab und erfordert eine individuelle Prüfung für jeden Standort.
Ein netzneutraler Batteriestromspeicher wird temporär, gemäß Fahrplan in seiner Leistung, die er aus dem Stromnetz bezieht und in das Stromnetz einspeist, durch den Netzbetreiber beschränkt.
Die spezifischen Anforderungen an die Fahrweise sowie mögliche zusätzliche Begrenzungen werden für jeden Speicher vertraglich festgelegt. Darüber hinaus können sich aufgrund örtlicher Gegebenheiten (wie beispielsweise Leistungsgradienten) weitere Einschränkungen ergeben.
Aufgrund der eingeschränkten Fahrweise muss das Stromnetz vor dem Anschluss des Batteriestromspeichers nicht verstärkt oder erweitert werden (unter Vorbehalt der Einzelfallprüfung).
Netzdienlicher Batteriestromspeicher
Batteriestromspeicher im Sinne von § 11a EnWG sind nur über ein Ausschreibungsverfahren möglich.
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Batteriespeicher größer 135 kVA bis 270 kW
Anfrage nach VDE-AR-N 4105:2018-11
Folgende Formulare und Dokumente müssen vollständig und unterzeichnet vorliegen, damit die Anfrage als vollständig angesehen und bearbeitet werden kann:
- Ausgefülltes Formular „Antragstellung für Großbatteriespeicher“
- E.3 Datenblatt für Speicher
- Lageplan mit Flurstückbezeichnung und -kennzeichnung
- Einverständnis der Grundstückseigentümer (falls diese nicht identisch mit dem Anfragenden sind)
- ID-Nr. der Einheiten-Komponentenzertifikate aus dem ZEREZ (Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate).
Unser Kontakt für Sie: eeg-order@sw-sb.de
Um zu verhindern, dass Netzkapazitäten durch Projekte blockiert werden, die keine ausreichende Realisierungswahrscheinlichkeit haben, muss der Netzanschlussnehmer einen Nachweis über die Planungsreife vorlegen. Bei der Beurteilung der Planungsreife wird die baurechtliche Genehmigungspflicht berücksichtigt und zwischen genehmigungspflichtigen und verfahrensfreien Vorhaben unterschieden.
Der Nachweis der Planungsreife muss bereits bei der Anmeldung zusammen mit den erforderlichen Grundangaben erbracht werden.
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Batteriespeicher größer 270 kW
Anfrage nach VDE-AR-N 4110:2023-09
Folgende Formulare und Dokumente müssen vollständig und unterzeichnet vorliegen, damit die Anfrage als vollständig angesehen und bearbeitet werden kann:
- Ausgefülltes Formular „Antragstellung für Großbatteriespeicher“
- E.1 – Antragstellung
- E.2 – Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
- E.7 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung
- Lageplan mit Flurstückbezeichnung und -kennzeichnung
- Einverständnis der Grundstückseigentümer (falls diese nicht identisch mit dem Anfragenden sind)
- ID-Nr. der Einheiten-Komponentenzertifikate aus dem ZEREZ (Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate).
Unser Kontakt für Sie: eeg-order@sw-sb.de
Um zu verhindern, dass Netzkapazitäten durch Projekte blockiert werden, die keine ausreichende Realisierungswahrscheinlichkeit haben, muss der Netzanschlussnehmer einen Nachweis über die Planungsreife vorlegen. Bei der Beurteilung der Planungsreife wird die baurechtliche Genehmigungspflicht berücksichtigt und zwischen genehmigungspflichtigen und verfahrensfreien Vorhaben unterschieden.
Der Nachweis der Planungsreife muss bereits bei der Anmeldung zusammen mit den erforderlichen Grundangaben erbracht werden. -
Batteriespeicher größer 30 MW
Anfrage nach VDE-AR-N 4120:2018-11
Folgende Formulare und Dokumente müssen vollständig und unterzeichnet vorliegen, damit die Anfrage als vollständig angesehen und bearbeitet werden kann:
- Ausgefülltes Formular „Antragstellung für Großbatteriespeicher“
- E.1 – Antragstellung
- E.2 – Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
- E.6 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Hochspannung
- Lageplan mit Flurstückbezeichnung und -kennzeichnung
- Einverständnis der Grundstückseigentümer (falls diese nicht identisch mit dem Anfragenden sind)
- ID-Nr. der Einheiten-Komponentenzertifikate aus dem ZEREZ (Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate).
Unser Kontakt für Sie: eeg-order@sw-sb.de
Um zu verhindern, dass Netzkapazitäten durch Projekte blockiert werden, die keine ausreichende Realisierungswahrscheinlichkeit haben, muss der Netzanschlussnehmer einen Nachweis über die Planungsreife vorlegen. Bei der Beurteilung der Planungsreife wird die baurechtliche Genehmigungspflicht berücksichtigt und zwischen genehmigungspflichtigen und verfahrensfreien Vorhaben unterschieden.
Der Nachweis der Planungsreife muss bereits bei der Anmeldung zusammen mit den erforderlichen Grundangaben erbracht werden.