Achtung: Irreführende Schreiben zum Smart Meter-Einbau
Achtung - adpic/SW
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Aktuell erhalten Haushalte Postwurfsendungen eines privaten Messstellenbetreibers DMG Deutsche Messewesen GmbH/metrify smart metering GmbH. Diese Schreiben wirken auf den ersten Blick amtlich und setzen Empfänger unter Zeitdruck, ihren Stromzähler auszutauschen.
Hierzu stellen wir klar:
Die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) grundzuständiger Messstellenbetreiber im Stadtgebiet. Diese Schreiben wurden nicht von uns versandt und stehen nicht im Zusammenhang mit einem von uns angekündigten Zählerwechsel. Offizielle Mitteilungen zu einem Zählertausch erhalten Sie ausschließlich durch uns. Diese Anschreiben erfolgen per Brief individuell und nicht als Postwurfsendung („alle Bewohner“).
Das in dem Schreiben genannte Datum ist keine gesetzliche Frist und keine Frist der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG.
Bei dem Absender handelt es sich nach dessen eigenen Angaben um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Kundinnen und Kunden können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen solchen Anbieter mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Ein Vertragsschluss ist freiwillig. Wer auf das Anschreiben nicht reagiert, verliert dadurch keine Rechte und versäumt keinen von uns angekündigten Einbautermin.
Bitte prüfen Sie das Angebot sorgfältig
Die im Schreiben hervorgehobene kostenlose Installation bedeutet nicht, dass der Messstellenbetrieb insgesamt kostenfrei ist. Nach dem uns vorliegenden Schreiben kostet der Messstellenbetrieb 99 Euro brutto pro Jahr und ist mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten verbunden. Maßgeblich sind stets die vollständigen Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
Von Vertragsabschlüssen, die unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Förderzusagen erfolgen, ist dringend abzuraten.
Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich klar gedeckelt.
Prüfen Sie insbesondere:
- sämtliche einmaligen und laufenden Kosten,
- Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen,
- Widerrufsbedingungen,
- den genauen Leistungsumfang,
- mögliche Zusatzkosten für Umbauten oder technische Anpassungen,
- sowie die Folgen eines Wechsels des Messstellenbetreibers.
Geben Sie persönliche Daten, Zählernummern oder Vertragsdaten erst weiter, wenn Sie das Angebot und die Identität des Anbieters geprüft haben.
Gesetzlicher Smart Meter-Einbau
Der gesetzlich vorgesehene Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme erfolgt unabhängig von solchen Werbeangeboten. Ob und wann an einer konkreten Messstelle ein Einbau vorgesehen ist, richtet sich unter anderem nach dem Stromverbrauch, der Leistung einer Erzeugungsanlage und dem Vorhandensein einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung.
Wenn die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG als grundzuständiger Messstellenbetreiber einen Zählerwechsel vorsieht, informieren wir die betroffenen Kundinnen und Kunden gesondert und eindeutig unter Angabe der erforderlichen Einzelheiten.
Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG
Eine Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG ist nicht an den Abschluss eines Vertrages mit einem bestimmten wettbewerblichen Messstellenbetreiber gebunden. Sie setzt insbesondere eine unter die gesetzlichen Regelungen fallende steuerbare Verbrauchseinrichtung und die Erfüllung der technischen und regulatorischen Voraussetzungen voraus. Höhe und Abrechnung hängen vom gewählten Entgeltmodul und den Umständen der jeweiligen Messstelle ab.
Der Abschluss des angebotenen Messstellenvertrages führt daher nicht allein oder automatisch zu der im Anschreiben genannten Entlastung.
Unabhängige Informationen zum Thema Zählertausch und Smart Meter finden Sie auf dem Serviceportal der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/Metering
Sie sind unsicher?
Gerne prüfen wir, ob für Ihre Messstelle ein Zählerwechsel durch uns vorgesehen ist. Halten Sie hierzu bitte Ihre Zählernummer oder Marktlokations-ID bereit.
Telefon: 0681 587-2588
E-Mail: gMsb@sw-sb.de