Energieknappheit Gas

Der Krieg in der Ukraine hat massive Auswirkungen auf die europäischen Energiemärkte. Seit September 2022 liefert Russland kein Gas mehr nach Deutschland. Schon zuvor waren die Mengen massiv reduziert worden. Zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung gibt es in Deutschland den Notfallplan Gas. 

Notfallplan Gas

Der Notfallplan Gas besteht aus drei Stufen: 1. Frühwarnstufe, 2. Alarmstufe, 3. Notfallstufe. Weitere Informationen finden Sie hier

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe.

Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Für Verbraucher ändert sich durch die Ausrufung der Alarmstufe zunächst nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. 

Gasumlage, Steuersenkungen und Co.

Die Gasbeschaffungsumlage wurde am 29. September 2022 von der Bundesregierung gestoppt. Sie wird also nicht wie ursprünglich angekündigt seit Oktober auf die Gaspreise erhoben. Ab dem 1. Oktober gelten dafür aber die Gasspeicher- sowie die Bilanzierungsumlage.

  • Hintergrund der Gasspeicherumlage ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, das Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vorsieht. Die Gasspeicherumlage beträgt 0,59 Euro/MWh.
  • Im Gegensatz zur Gasspeicherumlage ist die Bilanzierungsumlage keine neue Umlage. Sie lag in den letzten Jahren jedoch bei 0 Euro. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt die Bilanzierungsumlage 3,90 Euro/MWh.

Die Erhebung dieser Umlagen fällt in die Zuständigkeit der Gasvertriebsunternehmen. Die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG sind lediglich der Gasnetzbetreiber in Saarbrücken und daher in die Erhebung der Gasspeicher- und Bilanzierungsumlage nicht involviert. Bei Fragen zur Umlage kontaktieren Sie bitte Ihren Gasversorger.

Seit dem 1. Oktober 2022 fällt auf Erdgas wie auch auf Fernwärme eine verringerte Mehrwertsteuer an. Die vorübergehende Senkung des Satzes von 19 auf 7 Prozent soll bis Ende März 2024 gelten.

Die Umsetzung der Gaspreisbremse wird aktuell noch auf politischer Ebene diskutiert.

 

Fragen zur Gasversorgung

Viele Verbraucher sind verunsichert durch die angespannte Lage an den Gasmärkten und die steigenden Kosten. Sie fragen sich, ob es im Winter zu einem Ausfall der Gasversorgung kommen könnte und wie sie sich darauf vorbereiten können. Hier finden Sie kurz zusammengefasst die Antworten auf einige zentrale Fragen.

  • Muss ich mir Sorgen machen, dass bei mir das Gas abgestellt wird?

    Die Gasversorgung ist aktuell gewährleistet. Sollte die dritte Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen werden, sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, das heißt diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

  • Was kann ich tun, wenn die Gasversorgung unterbrochen ist?

    Sollten Sie von einer Versorgungsunterbrechung betroffen sein, versichern wir Ihnen, dass wir mit
    Hochdruck an der Wiederherstellung arbeiten.


    Bleiben Sie ruhig.
    • Verfolgen Sie die regionalen Medien wie Zeitungen und Radiosender. Wir halten Sie außerdem auf der Webseite www.sw-sb.de und in den sozialen Netzwerken auf dem Laufenden.
    • Befolgen Sie die Empfehlungen und Anweisungen der Stadtwerke-Mitarbeiter sowie der Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr oder THW.
    • Versuchen Sie bei einer längeren Gasversorgungsunterbrechung bei Freunden oder Verwandten unterzukommen.​
    • Machen Sie Wasserleitungen am Haus frostsicher.

  • Wie halte ich mich und mein Zuhause während eines Gasausfalls warm?

    Um die Wärme der Wohnung oder des Hauses so lange wie möglich speichern zu können, bedarf es nur einiger kleiner sowie einfacher Maßnahmen:
    • Türen schließen
    • Rollläden herunterlassen / Vorhänge zuziehen
    • Möbel von Heizkörpern wegrücken
    • Türen und Fenster abdichten
    • Teppiche und Läufer auslegen
    • Luftfeuchtigkeit erhöhen (Pflanzen, Tischbrunnen, ...)
    • Fenster der Sonnenseite als Sammellinse am Tag nutzen

    Sicherheit geht vor:
    • Auf keinen Fall behelfsmäßige Heizungen in Betrieb nehmen! Abgase von Gas- oder Campingkochern, Holzkohle- oder Gasgrills, Heizpilzen oder ähnlichem führen in geschlossenen Räumen zu tödlichen Vergiftungen.
    • Nicht mit dem Herd oder Backofen heizen! Bei Dauerbetrieb dieser Geräte kann ein gefährlicher Wärmestau entstehen, der einen Brand auslösen kann.


    Halten Sie sich warm mit:
    • Warmer Kleidung und Decken
    • Wärmflaschen oder Wärmekissen
    • Heißen Getränken und warmen Mahlzeiten
    • Bewegung