Digitalisierung der Energiewende
Das neue digitale Energienetz Ihrer Stadtwerke Saarbrücken
Foto: SW
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Bereits seit 2017 rüsten die Stadtwerke Saarbrücken Haushalte für das Stromnetz der Zukunft um. An rund 13.000 der insgesamt 130.000 Messstellen wurden seitdem die bisherigen mechanischen Stromzähler durch „Moderne Messeinrichtungen“, Digitale Stromzähler, ersetzt. Nun beginnt auch der verpflichtende Einbau der sogenannten „Intelligenten Messsysteme“ (iMSys).
Seit dem 31. Januar 2020 besteht die gesetzliche Verpflichtung, bei Stromkunden mit mehr als 6.000 kWh Stromverbrauch pro Jahr sowie Kunden mit Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW Einspeiseleistung so genannte intelligente Messsysteme einzubauen. Bei Kunden mit einem geringeren Verbrauch wird in Abstimmung mit den Stadtwerken entschieden, ob ein Einbau der Systeme sinnvoll ist. Kunden, die von einem Austausch des Messsystems betroffen sind, werden schriftlich informiert.
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WARUM WERDEN DIE STROMZÄHLER GEWECHSELT?
Der Bund hat das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung steigt kontinuierlich an. Immer mehr Stromverbraucher sind zugleich auch Produzenten. Das führt dazu, dass Stromerzeugung, Verbrauch und Stromnetze miteinander verknüpft werden müssen, um das Stromnetz stabil zu halten.
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WAS KANN DIE NEUE TECHNIK UND WAS BRINGT SIE IHNEN?
Bei den neuen digitalen Zählern wird in so genannte „moderne Messeinrichtungen“ und „intelligente Messsysteme“ unterschieden. Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der die Stromverbrauchsdaten speichert und auf seinem Zähler-Display darstellen kann. Der Kunde kann sich bei Bedarf, mit Hilfe einer PIN-Nummer, die beim Netzbetreiber angefordert werden kann (z.B. Anfrage per Mail: gMSB@sw-sb.de), für die letzten 24 Monate seinen Stromverbrauch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen direkt an der Messeinrichtung anzeigen lassen. Die PIN-Nummer wird üblicherweise auf dem Postweg zugestellt.
Wird diese moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Diese Messsysteme speichern und übermitteln die Messdaten in festlegbaren Intervallen per Datenfernübertragung an den Messstellenbetreiber. Eine Ablesung vor Ort ist nicht mehr notwendig.
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Wie kann ich die PIN an meiner modernen Messeinrichtung eingeben?
Wenn Ihre moderne Messeinrichtung (mME) über eine optische Schnittstelle verfügt, so geben sie mit einer geeigneten Taschenlampe 2 kurze Impulse ein (max. 2 Sekunden pro Eingabe), hat Ihr Zähler eine Eingabetaste, so drücken Sie 2 mal die Taste. Dann wird in der unteren Zeile Ihrer mME die PIN-Eingabeaufforderung angezeigt. Mit jedem weiteren Impuls (durch Drücken der Taste oder Anleuchten der optischen Schnittstelle mit einer Taschenlampe) wird eine Ziffer hochgezählt – wenn die richtige Zahl an der ersten Stelle der PIN erreicht ist, warten Sie bitte 3 Sekunden, dann springt die Eingabeaufforderung zur nächsten Stelle der PIN. So verfahren Sie, bis alle 4 Ziffern eingegeben wurden. Danach ist der Speicherabruf direkt am Zähler und auch die Anbindung über die vorderseitige optische Schnittstelle an ein Lastmanagementsystem oder ein Smart-Home-System möglich.
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Sie möchten Ihre moderne Messeinrichtung mit Ihrem Lastmanagement-System oder Ihrem Smart-Home-System verbinden?
Ihre moderne Messeinrichtung (mME) ist mit PIN verschlüsselt, daher gibt die vordere Schnittstelle nur ein verkürztes Protokoll aus (datenschutzkonform ausschließlich den Zählerstand). Wird die mME mit der PIN entschlüsselt, so gibt die vorderseitige optische Schnittstelle den vollständigen Datensatz aus, inklusive der aktuellen Leistung, die beispielsweise für einige Lastmanagement-Systeme von PV-Anlagen oder Smart-Home-Systemen benötigt wird. Die PIN-Nummer können Sie bei uns anfordern (z.B. Anfrage per Mail: gMSB@sw-sb.de), sie wird dann üblicherweise auf dem Postweg zugestellt.
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WER IST VON DER UMSTELLUNG DER STROMZÄHLER BETROFFEN?
Bei allen Stromkunden in ganz Deutschland werden bereits seit dem Sommer 2017 sukzessive moderne Messeinrichtungen eingebaut. Bis zum Jahr 2032 werden so sämtliche bisherigen Stromzähler in Deutschland ausgetauscht. Dies geschieht im Zuge von erforderlichen Zählerwechseln in Folge des Ablaufs der Zulassungszeit des bisherigen Zählers und auch bei Neu- und Umbauten an Kundenanlagen.
Der Einbau intelligenter Messsysteme soll ebenfalls bis 2032 abgeschlossen sein und folgt einem genauen, seitens des Gesetzgebers vorgegeben Plan.
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WIE SICHER SIND MEINE DATEN?
Die Anforderungen an den Datenschutz und -sicherheit sind gesetzlich geregelt sind sehr streng. Diese sind in Deutschland deutlich schärfer als in anderen Ländern der Europäischen Union - mit den weltweit höchsten Anforderungen. Der Datenschutzstandard der intelligenten Messtechnik ist höher als der Sicherheitsstandard beim Online-Banking und vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard des Chips auf dem Personalausweis.
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WANN WIRD MEIN STROMZÄHLER GEWECHSELT?
Seit dem Sommer 2017 kommen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Saarbrücken Netz moderne Messeinrichtungen zum Einsatz. Im Februar 2020 begann der Einbau der intelligenten Messsysteme. Die Kunden werden schriftlich vorab informiert. Danach folgt ein Schreiben mit dem konkreten Termin für den Austausch.
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WAS KOSTET MICH DER NEUE STROMZÄHLER?
Abhängig vom Verbrauch bzw. der Einspeiseleistung hat der Gesetzgeber die Preise mit Obergrenzen festgelegt. Für moderne Messeinrichtungen liegt die Grenze bei 20 Euro brutto im Jahr. Die Preise für intelligente Messsysteme sind nach Verbrauch bzw. Einspeiseleistung gestaffelt und beginnen mit 23 Euro brutto im Jahr.
Die Preise für die neuen Messdienstleistungen gemäß MsbG sind im Gesetz vorgegeben. Sie finden sich im Downloadbereich auf dem entsprechenden Preisblatt der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG („Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMsys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)“) .
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Downloads
► Messstellenvertrag nach MsbG mit Anschlussnutzer
► Messstellenvertrag nach §9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG mit Lieferanten
► Anlage 1 zum Messstellenvertrag nach MsbG: Kontaktdatenblatt
► Anlage 2 zum Messstellenvertrag mit dem Anschlussnutzer: Informationsblatt zur Datennutzung
► Video zu Smart-Meter-Gateway - Wie funktionierts
► Flyer Smart Meter und digitale Stromzähler (BMWI)
► Broschüre Smart Meter Rollout für Privatpersonen
► Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende/Messstellenbetriebsgesetz
Warum werden neue Stromzähler eingebaut?

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