Wasserzähler entsprechen eichrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften
Aktuelle Medienberichten vermitteln den Eindruck, es sei regelmäßig von einer Überdimensionierung der Wasserzähler auszugehen, die im Ergebnis zu überhöhten Wassergebühren führt.
Um einer weiteren Verunsicherung unserer Kunden vorzubeugen weisen wir als Saarbrücker Stadtwerke in Anlehnung an die Presseinformation des BDEW darauf hin, dass es in Deutschland umfassende rechtliche und technische Regelungen zur Dimensionierung und zur Messgenauigkeit von Wasserzählern gibt. Es gibt allgemein anerkannte Regeln der Technik bei Wasserzählern, die der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW) als anerkannter technisch-wissenschaftlicher Regelsetzer und Zertifizierer von wasserfachlichen Produkten festlegt.
Die Saarbrücker Stadtwerke richten sich nach dem DVGW-Arbeitsblatt W406, das in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten in einem Gebäude die Dimensionierung der Wasserzähler festlegt. Unter anderem aufgrund der europaweiten Anpassung bei der Kennzeichnungspflicht von Zählern ist es für den Endkunden schwer, die Dimensionierung eines Messgerätes aufgrund der darauf getätigten Angaben auf Anhieb nachzuvollziehen. So wird der bisher angegebene Nenndurchfluss (Qn) durch den Wert Q3 ersetzt, der nach anderen Kriterien festgelegt wird, jedoch aufgrund insgesamt veränderten Anforderungen an den Messbereich keine geringere Genauigkeit oder größere Dimensionierung des Zählers impliziert.
In Ein- und Zweifamilienhäusern werden in der Regel und auf gesetzlicher Grundlage basierend Wasserzähler mit der Bezeichnung „Qn 2,5“ (alter Name) oder „Q3 = 4 R80“ (neuer Name) eingesetzt.
Die Wasserzähler, die zur Verbrauchserfassung verwendet werden, müssen gemäß Eichgesetz grundsätzlich eine Bauartzulassung besitzen und geeicht sein. Dadurch ist sichergestellt, dass die Zähler innerhalb ihrer Einsatzzeit Messergebnisse liefern, die innerhalb der gesetzlich zulässigen Messabweichungen liegen.
Alle bei den Saarbrücker Stadtwerken eingesetzten Wasserzähler sind in ihrer Bauart zugelassen und geeicht sowie entsprechend den vorgesehenen Einbaubedingungen installiert. Die Saarbrücker Stadtwerke führen turnusgemäß Zählerwechsel durch, um die gesetzlichen und eichrechtlichen Vorgaben zu erfüllen.

